Familienrecht
Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und umfasst Regelungen im Bereich des Ehe-, Scheidungs-, Unterhalts-, Umgangs- und Sorgerechts.
Die Ehe ist heutzutage aber nicht mehr die allein anerkannte Form des Zusammenlebens zweier Menschen. Neben der nichtehelichen Lebensgemeinschaft existiert auch die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare.
In familienrechtlichen Streitigkeiten befinden sich die Beteiligten häufig in emotionalen Ausnahmesituationen, so dass eine sachgerechte Lösung der Probleme nur durch die Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalts möglich ist.
Aber auch sonst ist das Familienrecht sehr komplex und durch die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls gekennzeichnet.
Vereinbaren Sie daher mit der Rechtsanwaltskanzlei Jochen Ulshöfer ein Beratungsgespräch und informieren Sie sich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Unsere Leistungen und Service im Familienrecht
• Erstellung von Eheverträgen • Scheidungsverfahren • Versorgungsausgleich • Anträge in der Übergangszeit bis zum Ausspruch der Scheidung • vorläufige Regelungen bei Getrenntleben • Unterhalt bei Getrenntleben • Ehegattenunterhalt • Kindesunterhalt - Verwandtenunterhalt • Sorge- und Umgangsrecht • Eheliches Güterrecht • Beratung zum Gewaltschutzgesetz • Abstammungsverfahren • Vaterschaftsanfechtung
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