Strafrecht
Die wichtigste Regel im Strafrecht lautet: Sagen Sie nichts und setzen Sie sich so schnell wie möglich mit uns in Verbindung.
Nur durch eine frühzeitige Kontaktaufnahme können wir maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf eines polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens nehmen. Im Gegensatz zu Ihnen erhält die Kanzlei Ulshöfer Akteneinsicht bei Ermittlungsbehörden und bringt in Erfahrung, weshalb Polizei, Staatsanwaltschaft oder Finanzbehörde gegen Sie vorgehen.
Als Opfer einer Straftat vertreten wir Sie gerne als Nebenkläger in dem Strafprozess gegen den Angeklagten. Bei einer Nebenklage können Sie als weiterer Ankläger neben der Staatsanwaltschaft auftreten. Sie erhalten dadurch die Möglichkeit an der Hauptverhandlung teilzunehmen, Fragen und Anträge zu stellen oder auch Rechtsmittel einzulegen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Ulshöfer verfolgt ebenfalls Ihre zivilrechtlichen Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen den Täter. Um nähere Informationen über den Stand der Ermittlungen gegen den Angeklagten einzuholen, beantragen wir Akteneinsicht bei der zuständigen Ermittlungsbehörde. Das Akteneinsichtsrecht kann für Sie nur ein Rechtsanwalt wahrnehmen.
In Ihrer Zeugenfunktion in einem Strafverfahren stehen wir Ihnen als Zeugenbeistand zur Seite. Es gibt zahlreiche Konstellationen, warum Sie als Zeuge einen Rechtsbeistand konsultieren sollten. Typische Fälle eines Zeugenbeistands sind:
Sie setzen sich oder einen nahen Angehörigen der Gefahr einer Verfolgung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit aus. Sie werden als Zeuge von einem Dritten bedroht. Die Ermittlungsbehörden behandeln Sie als Zeugen unangemessen.
Unsere Leistungen im Strafrecht
• Vertretung in Strafsachen • Vertretung im Ordnungswidrigkeiten- oder Bußgeldverfahren • Beistand im Fall der Fahrerlaubnisentziehung • Einholung von Akteneinsicht • Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Täter • Beistand in der Strafvollstreckung • Nebenklägervertretung • Zeugenbeistand
|