Internetrecht
Für zahlreiche Gewerbetreibende und Kleinunternehmer werden kostenpflichtige Abmahnungen im Internet zunehmend zu einem ernsthaften Problem.
Viele private eBay-Nutzer wissen zudem nicht, dass sie aufgrund Ihrer Internettätigkeit bereits einem Unternehmer oder Gewerbetreibenden rechtlich gleichgestellt sind.
Der private eBay-Verkäufer wird für ihn unbemerkt zum gewerblichen Anbieter. Ihn treffen ab diesem Zeitpunkt umfangreiche Informations- und Belehrungspflichten. Er ist Wettbewerber im Sinne des UWG und kann wie jeder Unternehmer von Konkurrenten, Wettbewerbsneutralen oder Verbraucherschutzverbänden kostenpflichtig abgemahnt werden.
Eine solche Abmahnung oder die leichtfertige Abgabe einer Unterlassungserklärung kann Sie rasch viel Geld oder schlimmstenfalls die Existenz kosten.
Setzen Sie sich beim Erhalt einer Abmahnung sofort mit uns in Verbindung.
Unsere Leistungen und Service im Internetrecht
• Beratung und gerichtliche Vertretung bei Abmahnungen • Urheber- und Fotorecht • Gewerblicher Rechtschutz • Wettbewerbsrecht
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