Die Anwaltsvergütung
Das Honorar von Rechtsanwälten richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im RVG wird sowohl die außergerichtliche also auch die gerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts geregelt.
Die Höhe der anfallenden Gebühren bestimmt sich dabei nach dem Gegenstandswert bzw. Streitwert einer Sache. Bei einem Forderungseinzug sind regelmäßig die Forderungshöhe und der Gegenstandswert identisch.
Steht nun der Streitwert fest, kann die Höhe einer Gebühr aus einer Gebührentabelle abgelesen werden.
Wieviele Gebühren berechnet werden und ob eine Gebühr in voller Höhe oder nur teilweise entsteht, richtet sich laut RVG nach der Art der anwaltlichen Tätigkeit.
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